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Dr.-Ing. Ulrich Porst

Beratung für Wirtschaft und Öffentlichen Dienst

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Verbrennungsmotor, Batterieantrieb oder Brennstoffzelle

Aus den Unterlagen zur Erarbeitung der Betriebschronik der GERAER Stadtwirtschaft GmbH habe ich nachfolgendes entnehmen können: FAUN-WERKE in Nürnberg

„Der allgemeine Wunsch, ein Fahrzeug zu besitzen, welches die Vorzüge des Benzinwagens mit denen des Elektromobils verbindet, ohne das ihm die Nachteile beider Systeme anhaften, hat die Faun-Werke zum benzinelektrischen Antrieb geführt“…“ ihr Radnabenmotor System „FAUN” ist technisch vollkommen und hat sich seit dem Jahre 1908 hervorragend bewährt.“

Warum der Blick in die Geschichte? Verbrennungsmotoren, batteriegetriebene Motoren und Gasmotoren sind seit vielen Jahrzehnten, auch in Kombination bekannt. Ihre Wirkungsgrade wurden stetig verbessert und die Reichweite mit einer Tank-/Batteriefüllung weiter optimiert. Einsatzgebiete für die unterschiedlichen Antriebssysteme wurden erkannt.

Prophezeit wurde bereits seit Jahrzehnten, dass Verbrennungsmotoren auf Grund der begrenzten Vorkommen von Erdöl und Gas maximal bis 2050 nutzbar sind. Deshalb auch die Forschung in Richtung synthetischer Kraftstoffe und anderer Antriebssysteme.

Nun bestimmt nicht das Vorkommen an Erdöl und Erdgas das Ende des Verbrennungsmotors, sondern der schnell fortschreitende Klimawandel. Anstelle den gesamten Verkehr auf der Erde zu analysieren, zu optimieren und dies mit den möglichen Antriebssystem zu koppeln, ist für die Politik der Heilsbringer die Batterie, trotz begrenzter Rohstoffe und dem Gewichts- und Reichweitennachteil gegenüber anderen Antriebssystemen.

Wasserstoff ist auf der Erde unbegrenzt vorhanden. Lediglich die Gewinnung muss auf grüner Basis erfolgen, um nachhaltig eingesetzt werden zu können. Der Transport von Wasserstoff und die Nutzung von Tankanlagen sind bereits jetzt möglich.

So viel zu den theoretischen Erkenntnissen. Nun mein Vorschlag, den nicht wenige teilen:

  1. Schiffe, Flugzeuge und Großraum-Lkws sind mit einer Brennstoffzelle als Antriebsaggregat auszustatten (Wasserstoff oder andere Gase).
  2. Die Eisenbahnstrecken sind alle zu elektrifizieren und Materialtransporte über 600 km auf die Schiene zu verlagern.
  3. Pkws und Kleintransporter die überwiegend Kurzstrecken fahren, können trotz höherer Kosten einen Elektroantrieb erhalten.
  4. Pkws, die am überregionalen Verkehr teilnehmen, sollten eine Brennstoffzelle bzw. Gasmotor, möglicherweise gekoppelt mit einer elektrischen Aufladungsmöglichkeit, erhalten.

Bitte immer daran denken, dass gegenwärtig ausgereichte Fördermittel für ein Antriebssystem überwiegend Steuergelder sind, die nur kurzzeitig als Lenkungsfunktion dienen sollten.

Z.B.: Für Elektrofahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 40.000 € erhält man nun bis Ende 2025 eine Förderung von insgesamt 9.000 €. Der Bund verdoppelt seinen Anteil auf 6.000 € zur „Lenkung“, der Eigenanteil der Autohersteller bleibt bei 3.000 €.

Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unter Einbeziehung von Fördermitteln zu erstellen ist nicht nur blauäugig, sondern auch fahrlässig in Bezug auf den nationalen und internationalen Wettbewerb. Oder glauben die Käufer von Elektroautos, das der Zustand der Förderung bei der jetzt schon großen Verschuldung des Bundes, so weiter geht?

Gera, 29.07.2021
Dr.-Ing. Ulrich Porst

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