Mängel beim Fachdienst Brand-und Katastrophenschutz der Stadt Gera
Als Mitglied im zeiteiligen Untersuchungsausschuss des Stadtrates der Stadt Gera habe ich nachfolgende Feststellungen zum Fachdienst Brand-und Katastrophenschutz und darüber hinaus nicht unwesentlich mit ermittelt.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 29.10. 2015 wurde ein zeitweiliger Untersuchungsausschuss (UA) gebildet, der mit Vertretern aus allen Fraktionen besetzt wurde. Er hatte die Aufgabe die Vorgänge im Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz (FD BuKS) zu untersuchen, die Gegenstand eines anonymen Briefes an die Oberbürgermeisterin vom Juli 2015 waren.
Seit November 2015 wurden in 16 Sitzungen viele Dokumente untersucht und 14 Personen befragt. Im Ergebnis kommt der Ausschuss zu dem Schluss:
Die Vorwürfe an den Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz haben sich in vielen Punkten bestätigt.
Mit dem Abschlussbericht an den Stadtrat, inklusive der umfangreichen Anlagen zum Bericht, dokumentiert der UA die aufgedeckten Defizite im Verwaltungshandeln und stellt personenkonkrete Verantwortlichkeiten fest. Die geprüften Feststellungen reichen bis ins Jahr 2009 zurück. Sie betreffen Fahrzeugbeschaffungen, Baumaßnahmen und die Dienstorganisation. Der FD BuKS war offensichtlich über viele Jahre ein „Staat im Staate“ in der Geraer Stadtverwaltung.
Die Oberbürgermeisterin stellt in diesem Zusammenhang fest, dass bereits vor Wochen Strafanzeigen erstattet und Disziplinarmaßnahmen eingeleitet wurden.
Die untersuchten Vorgänge offenbaren nach Einschätzung des zeitweiligen UA Handlungsbedarf im FD BuKS in Verbindung mit weiteren Fachdiensten. Das Gebot zu einer effektiven Aufgabenerfüllung und zu einer wirtschaftlichen Verwendung der Mittel ist in den Mittelpunkt zu rücken. Hier ist an erster Stelle die Leitung des FD BuKS gefragt. Allerdings muss auch auf die Sorgfalts- und Aufsichtspflicht der kontrollierenden Stellen der Stadtverwaltung verwiesen werden. Nur durch konsequente Verbesserung der Verwaltungsabläufe wird es künftig möglich werden, wirtschaftlichen Schaden für die Stadt Gera zu verhindern.
Mit diesem Untersuchungsbericht, der in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung erarbeitet wurde, sollen Verbesserungen in den Arbeitsabläufen der Stadtverwaltung initiiert werden. Dafür hat der UA dem Stadtrat und der Oberbürgermeisterin ganz konkrete Vorschläge unterbreitet, die auch in die Vorbereitung der Diskussion und Beschlussfassung zum neuen Brand- und Katastrophenschutzbedarfsplan 2017 bis 2021 hineinreichen.
Der Stadtrat sollte, auch nach der Beendigung der Arbeit des Untersuchungsausschusses, aufmerksam die weitere Entwicklung und den Umgang mit den formulierten Vorschlägen verfolgen.
Unabhängig davon bleibt festzustellen, dass die über 100 Kameraden der Berufsfeuerwehr und die mehr als 200 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren bei über 1.400 Einsätzen ihre Leistungsfähigkeit als Lebensversicherung für die Einwohner unserer Stadt nachgewiesen haben.
Gera, 27.06.2016
Dr.-Ing. Ulrich Porst