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Dr.-Ing. Ulrich Porst

Beratung für Wirtschaft und Öffentlichen Dienst

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Bauvorhaben Wiesestraße 2018/2019 in Gera

Seit Jahren beschäftigt dieses Thema die Bürger und Gewerbetreibenden speziell im Bereich der Wiesestraße. Der Wasser-Abwasser-Zweckverband, der Geraer Verkehrsbetrieb (GVB), die Baufachleute, aber auch die Bürger wussten und wissen, dass es seit der letzten Teilsanierung Anfang/Mitte der 1990er Jahre zwingend notwendig ist hier zu handeln.

Uneinigkeit bestand hingegen wie diese Sanierung durchgeführt werden soll. Die einen wollten eine im Bestand zu erfolgende Sanierung.Also, so wie jetzt. Die anderen wollten ein „goldenes Kalb“. Damit ist ein möglichst separater Gleiskörper außerhalb des Individualverkehrs gemeint. Logisch ist, dass dies doch wesentlich aufwendiger ist und somit mehr kostet. Ca. 24 Mio. € sollte die Gesamtmaßnahme kosten. 2012 hat dies im OB-Wahlkampf sogar zu handgreiflichen Auseinandersetzungen geführt. Nun ist wieder OP-Wahlkampf. Bitte keine Analogien.

Um was geht es. Eine Investitionsmaßnahme die zwingend notwendig für die Geraer ist. Nämlich den ÖPNV zwischen dem größten Stadtteil von Gera und der Stadt an sich. In drei Abschnitten soll gebaut werden. Der 1. Abschnitt, um den es jetzt geht, umfasst den Bereich beginnend von der Heinrichsbrücke bis hin zur Arminiusstraße. Alles das geschieht auf Grund der Fahr-und Gehbahnbreite im Bestand. Allerdings dürfen wassertechnische Anlagen nicht mehr unter dem Gleiskörper verbaut werden. Sie müssend unter dem Gehwegen verschwinden.

Der 1. Bauabschnitt soll ca. 11 Mio. € umfassen, wovon ca. 9 Mio. € durch andere aufgebracht werden und der GVB ca. 2 Mio. € zahlen muss. Alles ist soweit vorbereitet. Die Beteiligten haben alle Voraussetzungen geschaffen damit in 2018 begonnen und 2019 dieser 1. Abschnitt abgeschlossen werden kann.

Alles gut könnte man meinen. Aber nun kommt die Stadt ins Spiel. Logisch ist, dass bei einer solchen Maßnahme des GVB auch „baubegleitende“ Maßnahmen finanziell abseits vom Gleiskörper durch die Stadt durchgeführt werden müssen. Wie Gehwege, Beleuchtung, Grünanlagen usw. Das Ganze soll etwa 800 T€ kosten. Davon wird mehr als die Hälfte gefördert. Somit sind für die Stadt ca. 350 T€ Eigenmittel aufzubringen. Jeder der eine solche Möglichkeit privat hätte, würde sofort dies vertraglich fixieren. Nicht so die Stadt. Hier wird überlegt wie auch noch dieser Betrag auf andere abgeschoben werden kann. Dies wollte und will die Verwaltung aber nicht selbst machen, sondern die Stadträte darüber beschließen lassen, obwohl entsprechende Regelungen seit Jahren in der Stadt diesbezüglich festgeschrieben sind. Ich denke schon, dass eine gut bezahlte Verwaltung, die 65 Mio. € an Personalkosten für 2018 geplant hat, hier selbst nach den gesetzlichen Regeln zu entscheiden hat.

Wegen 350 T€ eine Baumaßnahme mit einem Gesamtumfang von 24 Mio. €, von der 75% andere bezahlen, scheitern zu lassen, wäre unverantwortlich. Dies zumal noch im Jahr 2017 eine Entscheidung auf dem genehmigten HHP 2017 möglich gewesen wäre um diese 350 T€ als Rückstellung bilden zu können.

Übrigens, eine Kopplung des HHP 2018 in Höhe von ca. 260 Mio. € mit den 350 T€ für die Baumaßnahme Wiesestr. zum 01.02.2018 im Stadtrat, ist dabei der größte Witz und war sicher nicht ernst gemeint. Zumal es sich dabei nicht um einen genehmigten HHP 2018 handelt, der erst die Grundlage für die Verwaltung zum handeln ist.

Die Mehrheit der Stadträte die dies alles wissen, erwartet zur Stadtratssitzung am 01.02.2018 eine Vorlage der Verwaltung die zustimmungsfähig ist. Aber keine die die Verantwortung denen zuschiebt die hierfür nicht zuständig sind.

Gera, 09.01.2018
Dr.-Ing. Ulrich Porst

Mängel beim Fachdienst Brand-und Katastrophenschutz der Stadt Gera

Als Mitglied im zeiteiligen Untersuchungsausschuss des Stadtrates der Stadt Gera habe ich nachfolgende Feststellungen zum Fachdienst Brand-und Katastrophenschutz und darüber hinaus nicht unwesentlich mit ermittelt.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 29.10. 2015 wurde ein zeitweiliger Untersuchungsausschuss (UA) gebildet, der mit Vertretern aus allen Fraktionen besetzt wurde. Er hatte die Aufgabe die Vorgänge im Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz (FD BuKS) zu untersuchen, die Gegenstand eines anonymen Briefes an die Oberbürgermeisterin vom Juli 2015 waren.

Seit November 2015 wurden in 16 Sitzungen viele Dokumente untersucht und 14 Personen befragt. Im Ergebnis kommt der Ausschuss zu dem Schluss:

Die Vorwürfe an den Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz haben sich in vielen Punkten bestätigt.

Mit dem Abschlussbericht an den Stadtrat, inklusive der umfangreichen Anlagen zum Bericht, dokumentiert der UA die aufgedeckten Defizite im Verwaltungshandeln und stellt personenkonkrete Verantwortlichkeiten fest. Die geprüften Feststellungen reichen bis ins Jahr 2009 zurück. Sie betreffen Fahrzeugbeschaffungen, Baumaßnahmen und die Dienstorganisation. Der FD BuKS war offensichtlich über viele Jahre ein „Staat im Staate“ in der Geraer Stadtverwaltung.

Die Oberbürgermeisterin stellt in diesem Zusammenhang fest, dass bereits vor Wochen Strafanzeigen erstattet und Disziplinarmaßnahmen eingeleitet wurden.

Die untersuchten Vorgänge offenbaren nach Einschätzung des zeitweiligen UA Handlungsbedarf im FD BuKS in Verbindung mit weiteren Fachdiensten. Das Gebot zu einer effektiven Aufgabenerfüllung und zu einer wirtschaftlichen Verwendung der Mittel ist  in den Mittelpunkt zu rücken. Hier ist an erster Stelle die Leitung des FD BuKS gefragt. Allerdings muss auch auf die Sorgfalts- und Aufsichtspflicht der kontrollierenden Stellen der Stadtverwaltung verwiesen werden. Nur durch konsequente Verbesserung der Verwaltungsabläufe wird es künftig möglich werden, wirtschaftlichen Schaden für die Stadt Gera zu verhindern.

Mit diesem Untersuchungsbericht, der in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung erarbeitet wurde, sollen Verbesserungen in den Arbeitsabläufen der Stadtverwaltung initiiert werden. Dafür hat der UA dem Stadtrat und der Oberbürgermeisterin ganz konkrete Vorschläge unterbreitet, die auch in die Vorbereitung der Diskussion und Beschlussfassung zum neuen Brand- und Katastrophenschutzbedarfsplan 2017 bis 2021 hineinreichen.

Der Stadtrat sollte, auch nach der Beendigung der Arbeit des Untersuchungsausschusses, aufmerksam die weitere Entwicklung und den Umgang mit den formulierten Vorschlägen verfolgen.

Unabhängig davon bleibt festzustellen, dass die über 100 Kameraden der Berufsfeuerwehr und die  mehr als 200 Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren bei über 1.400 Einsätzen ihre Leistungsfähigkeit als Lebensversicherung für die Einwohner unserer Stadt nachgewiesen haben.

Gera, 27.06.2016
Dr.-Ing. Ulrich Porst

Kreisfreiheit von Gera –Stadträtemeinung

Am 18.02.2016 hat der Stadtrat sich mehrheitlich für die Kreisfreiheit der Stadt Gera ausgesprochen. Diese Mehrheit aus Die Linke, liberale Allianz, CDU und Bürgerschaft haben ihr dafür versucht mit Argumenten aus der Vergangenheit und der Gegenwart dies zu begründen.

Die SPD und andere haben eher gesehen, dass alle Argumente dafür und dagegen verglichen werden sollten.

Schön. Stellen Sie sich vor, Sie beabsichtigen, wie jetzt die Landesregierung bei der Gebietsreform, in einer Einrichtung (Firma) etwas zu verändern. Was machen Sie? Sie haben ein Ziel. Kosten zu sparen und Ihre Kunden besser zu erreichen. Also stellen Sie alle Vorteile und Nachteile gegenüber und entscheiden dann was sinnvoll ist.

Wie läuft es bei der geplanten Gebietsreform der Landesregierung! Sie legt Grenzwerte für Gemeinden von 6.000 Einwohnern, für kreisfreie Städte von 100.000 Einwohnern und von Landkreisen von 230.000 Einwohnern fest. Haben Sie bisher gehört

  • wie viel Beamte eingespart werden sollen und was das für eine Kostenreduzierung bedeutet?
  • Wie die „Kunden“, besser die Bevölkerung ortsnah erreicht werden sollen?
  • Wie Entscheidungen zumindest im zeitgleichen Intervallen abgearbeitet werden sollen?
  • usw.?

Schöner wäre es, wenn unsere Landesregierung mit bestem Beispiel vorangegangen wäre und die drei Mitteldeutschen Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zusammenfasst wären. Gegen diesen Vorschlag wurden in der Vergangenheit seitens der Landesregierung Argumente genannt den Bürger nicht mehr ortsnah vertreten zu können und das damit keine Kosten eingespart werden. Fallen die Landesregierungen weg, sind Außenstellen einzurichten.

Diese Argumentation wird jetzt nicht zugelassen. Über die Köpfe der betroffenen Bürger hinweg soll eine Entscheidung getroffen werden. Eine Bürgerbeteiligung wird deshalb abgelehnt, weil dies viel zu komplex wäre, das ein normaler Bürger dies überblicken kann. Diese Auffassung der Landesregierung ist interessant aber falsch. Zumindest die Mehrzahl der Bürger in Thüringen haben eine solche Bildung um auch solche geplanten Entscheidungen überschauen zu können. Dazu hat die Landesregierung alles dafür und dagegen auf den Medientisch zu legen. Scheinbar besteht Angst, dass die Mehrzahl der Bürger sich gegen die Meinung der Landesregierung aussprechen könnte. Hat das etwas mit Demokratie zu tun oder eher mit einer Diktatur der Landesregierung? Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung!

Für mich ist klar, dass diese „Zentralisierung“ zum Nachteil der Bürger ist und kein Geld gespart wird. Gerade kommunal ist bürgernähe mehr als gefragt.

Aus der Auflösung der drei staatlichen Umweltämter in Thüringen mit all seinen Nachteilen scheinen keine Schlussfolgerungen gezogen wurden zu sein. Das ging in die Hose und soll in Kürze wieder korrigiert werden. Außer Spesen nichts gewesen. Die Meinung der Fachleute wurde zum damaligen Zeitpunkt durch die Politik ignoriert. Jetzt kann sich leider jeder von der Falschheit der damaligen Entscheidung überzeugen.

Soll es mit der geplanten Gebietsreform analog werden? Sollte nicht eher eine Verwaltungsreform durchgeführt werden unter Nennung des eingesparten Personals und der damit verbundenen Kosten. Helfen Sie mit, dass ein derartiger Blödsinn einer erneuten Gebietsreform nicht geschieht.

Gera, 22.02.2016
Dr.-Ing. Ulrich Porst

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